Soziale Berufe

Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG)

Am 14. August 2025 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes veröffentlicht. In dieser gemeinsamen Stellungnahme bezieht sich die BAGFW ausschließlich auf die Stärkung der Freiwilligendienste sowie auf die Ausgestaltung eines möglichen Wehrersatzdienstes.

Hintergrund

Mit dem Referentenentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes plant die Bundesregierung die Stärkung eines (zunächst) freiwilligen Wehrdienstes sowie die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, da sie sowohl Träger zahlreicher Freiwilligendienste als auch potenzielle Einsatzstellen für einen neuen Zivildienst sind.

Zentrale Positionen der BAGFW

Wehrhaftigkeit umfasst nicht nur militärische, sondern auch gesellschaftliche Stärke. Deshalb fordert die BAGFW, zivile Dienste von Anfang an mitzudenken. Parallel zur Ausweitung des Wehrdienstes soll ein gesetzlicher Anspruch auf einen Freiwilligendienst, im Sinne der „Vision 2030“, eingeführt werden.

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Information und Bereitschaftserklärung
Das geplante Informationsschreiben an junge Menschen soll nicht nur über den Wehrdienst informieren, sondern gleichermaßen auch über die Freiwilligendienste sowie den Zivil- und Katastrophenschutz. Dabei sollte auf die Webseite freiwillig-ja.de als zentrale Informations- und Vermittlungsplattform verwiesen werden.

Wiedereinsetzung von Wehrpflicht & Ersatzdienst
Im Falle einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht plädiert die BAGFW für eine kritische Auswertung der Erfahrungen mit dem früheren Zivildienst, um positive Aspekte zu erhalten und negative Effekte zu vermeiden. Zentrale Aspekte dabei sind unter anderem:

  • Interessen der jungen Menschen berücksichtigen
  • Freiwilligendienste nicht verdrängen oder schwächen
  • Möglichkeit, einen Freiwilligendienst als Ersatzdienst zu wählen, auf alle Formen der Freiwilligendienste ausweiten
  • Bürokratie vermeiden, dezentrale und pädagogisch begleitete Strukturen stärken
  • „Lerndienst“-Ansatz mit praxisnaher Vorbereitung wiederaufgreifen
Ausblick

Die BAGFW betrachtet die Reform nicht lediglich als Anpassung des Wehrdienstes, sondern als Chance, die Vision 2030 „Recht auf einen Freiwilligendienst“ gesetzlich zu verankern und die Freiwilligendienste nachhaltig auszubauen und zu stärken. In ihrer Stellungnahme betont sie, dass bei Überlegungen zur möglichen Wiedereinsetzung eines Ersatzdienstes die zivilgesellschaftlichen Akteure – insbesondere BAGFW, BAK FSJ und die Zentralstellen – unbedingt einbezogen werden müssen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link: Bitte hier klicken

 

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