Soziale Berufe

Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist, ebenso wie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), seit dem 1. Juni 2008 im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt. Daneben gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Das Freiwillige Soziale Jahr, ein Freiwilligendienst in allen sozialen Bereichen, richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben. Die Freiwilligen sind in ihrer rechtlichen Stellung mit Auszubildenden vergleichbar. Der Freiwilligendienst ist aber kein Arbeitsverhältnis. Einsatzstellen und -plätze im FSJ müssen anerkannt sein.

Beim Freiwilligen Sozialen Jahr handelt es sich um eine überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Klare Rahmenbedingungen geben Sicherheit und Verbindlichkeit. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate; die Höchstdauer 24 Monate. Die Arbeitszeit wird durch die Einsatzstelle festgelegt. Das FSJ ist eine Vollzeitbeschäftigung (max. 40 Stunden pro Woche). Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Infos + Einsatzstellen

Weitere Informationen sowie mögliche Einsatzstellen in Ihrem Umkreis finden Sie unter
www.bundes-freiwilligendienst.de

Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Gewinn für sich selbst und für andere. Das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl sowie die Umwelt soll gestärkt werden. Die Freiwilligen werden pädagogisch begleitet und erhalten Hilfestellung. Dies beinhaltet fachliche Anleitung und die Seminarteilnahme. Den Freiwilligen soll die Möglichkeit des Austausches gegeben und soziale und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Das Freiwillige Soziale Jahr wird mit Seminartagen (25 Tage pro Jahr) begleitet, in denen Erfahrungen mit anderen reflektiert werden. Die Freiwilligen gestalten die Inhalte der Seminare mit. So finden Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminare statt, die mindestens über fünf Tage dauern. Die Teilnahme ist verpflichtend und Dienstzeit.

 

Die Einsatzbereiche sind, nach der Änderung im FSJ-Gesetz, vielfältiger und können auch in gemeinwohlorientierten Institutionen, Politik und Kultur liegen. Sie reichen vom Kindergarten, Jugendhaus und Jugendherberge über die Einrichtungen und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Pflegeheimen und Tagespflegen für Ältere, Einrichtungen im Zivil- und Katastrophenschutz bis zur Arbeit in Kultureinrichtungen und Gedenkstätten, im Theater, in Radio- oder Fernsehgesellschaften und Sportvereinen.

Sicherheit und Verbindlichkeit nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz

Das Freiwillige Soziale Jahr beginnt regulär zum 1. September eines jeden Jahres. Es gibt in einigen Bundesländern abweichende Einstiegstermine (zum 1. April und 1. August). Oft gibt es auch noch Nachrückmöglichkeiten:

  • Klare Vereinbarung über Zeit, Umfang und Dauer des Engagements inkl. Einführung 
  • Begleitung und Beratung
  • Individuelle Qualifizierung durch Fachpersonal in den Einsatzstellen
  • Taschengeld (variiert von Träger zu Träger) und
  • Erstattung von Fahrtkosten/Aufwendungen
  • Verpflegung, Kleidung (nicht zwingend), Unterkunft (z.B. Kindergärten sind dazu nicht verpflichtet); evtl. haben die Freiwilligen sonst einen Anspruch auf Wohngeld
  • Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung (wobei die Einsatzstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt): Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Eltern von Freiwilligen unter 25 Jahre haben i.d.R. einen Kindergeldanspruch (vgl. § 2 BKGG)
  • Betriebliche Haftpflicht
  • mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub im Jahr (unter 18-Jährige haben mehr Urlaubsanspruch)
  • Freiwilligenausweis

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