Soziale Berufe
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste entsprechend der aktuellen epidemiologischen und gesetzlichen Lage angepasst. Der zum 22. Dezember 2021 aktualisierte Arbeitsschutzstandard umfasst branchenspezifische Hilfestellungen für Einrichtungen und Dienste zur Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten mit Blick auf das Coronavirus SARS-CoV-2.

Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie von sozialen Diensten umgesetzt werden. Darüber hinaus bieten die beschriebenen Maßnahmen Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen.

Dem Arbeitsschutzstandard enthalten aktuelle Regelungen, die sich aus der Neufassung des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben. Weiterhin wurden Anpassungen gemäß der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgenommen.

Insbesondere wurden die folgenden Punkte in den Arbeitsschutzstandard aufgenommen:

  • Aktuell ist gemäß § 28b IfSG in Reha-Kliniken die 3G-Regelung sowie eine weitergehende Testverpflichtung auch für geimpfte und genesene Mitarbeitende sowie Besucher*innen umzusetzen.
  • Zusätzlich wurde die Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice gem. § 28b IfSG aufgenommen.
  • Arbeitgebende sollen ihre beschäftigten über Maßnahmen des Infektionsschutzes, Impfungen inklusive der empfohlenen Booster-Impfungen und zur Impfbereitschaft beraten und aufklären. Beschäftigten ist eine Impfung gegen SARS-CoV-2 auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen betriebliche Impfaktionen gegen das Coronavirus unterstützt werden.
  • Es wird ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie von sozialen Diensten ausgeführt, welches u.a. die Punkte Arbeitsplatzgestaltung, Lüftung, Hausbesuche und mobile Dienstleistungen, Hygieneregelungen, Abstands- und Besuchsregelungen, Umgang mit Verdachtsfällen, psychische Belastungen, Atemschutz, Arbeitsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge in den Blick nimmt.

Details gibt es hier 

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