Soziale Berufe
Reform Fachkräfteeinwanderung

Reform der Fachkräfteeinwanderung kommt

Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages vor, den der Bundesrat am 7. Juli 2023 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt hat. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken.

Drei-Säulen-System

Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf – der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger – ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.

Erfahrungssäule

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Potenzialsäule

Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einzelne Regelungen werden bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, andere Teile zu späteren Zeitpunkten.

Das Internetstellenportal www.sozialeberufe.de ist in erster Linie eine Jobbörse, d.h. ein Marktplatz, auf dem Arbeitgeber kostengünstig Stellenangebote veröffentlichen und Stellensuchende - Fachkräfte, Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger - ihren passenden Traumjob finden können.

Auf unserer Jobbörse (https://stellenmarkt.sozialeberufe.de) erscheinen täglich zirka 2.500 Stellenausschreibungen aus der gesamten Sozialwirtschaft und dem Gesundheitswesen. Anzeigenschaltungen können schnell und unkompliziert beauftragt werden.

Die Stellenangebote richten sich an Pädagogische Fachkräfte, an Erzieher, Sozialpädagogen, Psychologen, Heilpädagogen, an Pflegekräfte und Pflegehelfer in der Altenhilfe und Krankenpflege oder an Klinikärzte bzw. Fachärzte. Hinzukommen Stellenausschreibungen für Leitungs- und Führungskräfte, für Verwaltungskräfte, für medizinische Berufe, hauswirtschaftliche Berufe, technische Berufe oder auch EDV-Stellen für Systemadministratoren bzw. IT-Fachleute und weitere Berufsgruppen.

Informationen für Arbeitgeber und Bewerber, zu Crossmedia oder Mobile Recruiting, Angebote für Aus- und Weiterbildung, social News und Informationen zum Bundesfreiwilligendienst bzw. Freiwilligen Sozialen Jahr runden das Internetportals www.sozialeberufe.de ab.