Soziale Berufe
Pflegefachassistenzausbildung

Bundesrat stimmt der Pflegefachassistenzausbildung zu

Ein einheitliches bundesweites Berufsbild für Pflegefachassistentinnen und -assistenten: das sieht das Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung vor, dem der Bundesrat am 17. Oktober 2025 zugestimmt hat. Ziel des Gesetzes sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, so die Bundesregierung.

Das Gesetz sieht für diesen Beruf ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche Ausbildung vor. Es ersetzt damit die bisher 27 unterschiedlichen Landesregelungen und legt gemeinsame Standards für die Ausbildung in der Pflege fest.

Generalistische und praxisnahe Ausbildung

Die neue Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst alle zentralen Versorgungsbereiche – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege. Auszubildende erhielten dadurch einen umfassenden Einblick in das Berufsfeld und könnten flexibel in verschiedenen Einrichtungen eingesetzt werden, heißt es in der Begründung.

Dauer, Zugang und Vergütung

Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeitmodelle sowie Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung sind möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerberinnen und Bewerber können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt. Erstmals ist im Gesetz eine verbindliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden vorgesehen.

Erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das Gesetz vereinfacht außerdem die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Wie es weitergeht

Da der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.

Beschlussdrucksache: Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze: Bitte hier klicken

 

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