Eine für alle – die neue Pflegeausbildung kommt!
Ab 2020 wird sich in der Pflegeausbildung in Deutschland einiges ändern: Aus den drei bisherigen Ausbildungen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege wird dann eine gemeinsame Pflegeausbildung. In der Fachwelt – so auch bei der 6. Berliner Pflegekonferenz am 7. November 2019 – läuft vieles auf Hochtouren: Was sind die Gründe für die Reform und was bedeuten diese Veränderung für alle?
Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten. Die Ausbildung wird für alle kostenfrei sein. Das Bundesfamilienministerium hat die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ gestartet, die über die neue Pflegeausbildung informieren soll.
Was sich ändert
(Siehe auch die ergänzende Grafik auf dieser Seite unten)
- Es wird keine Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege mehr geben. Alle Auszubildenden starten mit dem Ausbildungsziel „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“. Die ersten beiden Jahre lernen sie die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis.
- Wahlrecht ab dem dritten Jahr: Neben dem generalistischen Berufsabschluss „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“ können Auszubildende mit Vertiefung im Bereich der Altenpflege oder der Kinderkrankenpflege auch eine Spezialisierung mit dem Abschluss „Altenpfleger*in“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in“ wählen.
Gründe für die Reform: Die Generalistik ist moderner und durchlässiger
Die Lebenserwartung der in Deutschland lebenden Menschen steigt. Damit nimmt gleichzeitig der Pflege- und Hilfebedarf zu. Durch den demografischen Wandel braucht die Pflege mehr Personal. Aufgrund der sich wandelnden Versorgungsstrukturen in der Pflege ist es erforderlich, dass in der Pflegeausbildung Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Pflegesituationen vermittelt werden. Die pflegerische Versorgung von Bewohner*innen in Pflegeheimen wird aufgrund von chronisch und Mehrfacherkrankungen immer anspruchsvoller. Oder: Patient*innen in Krankenhäusern sind häufig an Demenz erkrankt, was besondere Kenntnisse im Umgang mit alten Menschen verlangt.
Deutschland zieht mit der Reform international nach: Der generalistische Berufsabschluss wird europaweit automatisch anerkannt werden.
Die Einführung eines grundständigen Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterer Qualifizierungsweg soll erweiterte Karrieremöglichkeiten und Aufstiegschancen ermöglichen. Das Studium dauert mindestens drei Jahre und ist die Antwort auf die zunehmend komplexeren Anforderungen im Pflegebereich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums http://www.bmfsfj.de oder unter http://www.pflegeausbildung.net.
