Soziale Berufe

Menschenrechtsbericht 2023

Am 4. Dezember 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen achten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundestag zum Bericht des Instituts Stellung nehmen soll.

Der achte Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023. Er wurde als Langfassung sowie als Kurzfassung (Deutsch/Englisch) anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte, dem 10. Dezember, veröffentlicht.

In seinem achten Erscheinungsjahr widmet sich der Bericht schwerpunktmäßig den Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung. Wir analysieren die Frage, inwiefern bei der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Polizei Diskriminierungsrisiken bestehen. Gemäß der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz dürfen „sensible Daten“, also solche, aus denen etwa Hautfarbe oder die vermeintliche „ethnische Herkunft“ hervorgeht, nur unter strengen Anforderungen verarbeitet werden. Diese Richtlinie ist hierzulande nicht ausreichend umgesetzt. Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und verbindliche Regeln für Schutzmaßnahmen festzuschreiben, um einen adäquaten Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu gewährleisten.

Darüber hinaus greift der Bericht fünf weitere Themen auf, die im Berichtszeitraum in Deutschland von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren: der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die Versammlungsfreiheit im Kontext Klimaaktivismus, die politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der gesetzliche Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und der barrierefreie Wohnraum.

Datenerhebung

Die Darstellung der Menschenrechtssituation beruht auf verschiedenen Datenquellen. Das Institut hat öffentlich verfügbare Statistiken, Dokumente und Studien, darunter auch Drucksachen des Deutschen Bundestages und der Länder, sowie Medienberichte ausgewertet. Außerdem hat das Institut mithilfe eines Fragebogens Daten bei den Innenministerien der Bundesländer erhoben und Interviews mit Expert*innen aus Polizei, Datenschutzaufsicht und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt.

Der Bericht zum Download: hier klicken

 

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