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Kinderrechte Grundgesetz UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte ins Grundgesetz

2019 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 30-jähriges Jubiläum. In Deutschland trat sie 1992 in Kraft. Fast genauso lange setzt sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ vom Deutschen Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und der Deutschen Liga für das Kind für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und deren Festschreibung im Grundgesetz ein.

Im Vorwort der Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 schreibt Nelson Mandela: „Es ist gewiss, dass wir in unserer modernen Welt besser für unsere Kinder sorgen können, als wir es jetzt tun. Es gibt keine Entschuldigung dafür, den Kindern eine gute Kindheit vorzuenthalten, in der sie ihre Fähigkeiten entfalten können.“ (Konvention über die Rechte der Kinder; unicef vom 20. November 1989)

Die UN-Kinderrechtskonvention hat zum Ziel, dem Kindeswohl bei allen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf das Leben von Kindern und Jugendlichen beziehen, Vorrang einzuräumen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde Entwicklung, auf eine Unterstützung die ihnen hilft, in unserer Welt ihre existenziellen Grundbedürfnisse zu befriedigen und ein eigenständiges Leben zu führen. Sie haben ein Recht auf Führsorge und Schutz, auf eine psychische, physische und soziale Unversehrtheit (Schutzrechte), auf ein Aufwachsen ohne Gewalt und Diskriminierung, auf Bildung und Befähigung (Förderrechte) und auf Beteiligung (Beteiligungsrechte).

Durch das klare Bekenntnis der Bundesregierung und das Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention stand die Forderung nach der Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz 2019 verstärkt im Fokus. Die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit abgeschlossen und das Bundesjustizministerium im November 2019 einen Referentenentwurf vorgelegt. Damit soll das Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst werden, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Warum Kinderrechte ins Grundgesetz?

In Deutschland spielt das Grundgesetz eine ganz zentrale Rolle. Nicht nur für die Gerichte und die Politik, sondern für die ganze Gesellschaft. Es ist wie eine „gemeinsame Hausordnung“. Wenn Kinder dort nicht vorkommen – oder eben wie es im Grundgesetz der Fall ist nur im Zusammenhang mit der Erziehung durch die Eltern erwähnt werden – fehlt ein wichtiger Teil der Gesellschaft.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Weitere Informationen unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de und www.kinderrechte.de.

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