Soziale Berufe
Armut von Kindern wirksam begegnen

Kindergrundsicherung

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als drei Millionen von ihnen in Armut. Kinderarmut hat vielfältige Ursachen und führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Sie bedeutet einen Mangel an Einkommen, an sozialen und gesundheitlichen Ressourcen und an Lebensperspektiven. Eine Kindergrundsicherung soll eine Vielzahl der kindbezogenen Geldleistungen bündeln. So kann Kinderarmut wirksam verringert werden. Bestehende Ungerechtigkeiten in der Kinder- und Familienförderung können auf diesem Weg aufgelöst werden.

Armut ist ein komplexes Problem, sie hat viele Facetten – und viele Ursachen. Kinderarmut ist eng mit der Armut der Eltern verknüpft. Deutschlandweit steigt die Armutsgefährdung besonders bei kinderreichen Familien (drei oder mehr Kinder). Im Zehnjahresvergleich nahm die Zahl der von Armut betroffenen kinderreichen Familien um 22,4 Prozent zu. Nach wie vor hoch sind die Zahlen für Alleinerziehende: Hier sind 41,5 Prozent von Armut betroffen.

Das Bündnis Kindergrundsicherung setzt sich für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung ein und fordert eine Vielzahl von Leistungen zu einer neu berechneten Kindergrundsicherung zusammenzufassen. Dem Bündnis, das 2009 gegründet wurde, gehören 15 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an.

Bündelung kindbezogener Leistungen in der Kindergrundsicherung

Mit der Kindergrundsicherung soll die aktuelle Kinder- und Familienförderung grundlegend umgestaltet werden. Das Existenzminimum für alle Kinder soll gesichert und eine gerechte Kinderförderung geschaffen werden. Viele Leistungen, die bestehen (wie Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Leistungen, das Bildungs- und Teilhabepaket etc.) erreichen diese Ziele nicht (vgl. Paritätischer Gesamtverband (2019): 30 Jahre Mauerfall – Ein viergeteiltes Deutschland. Der Paritätische Armutsbericht 2019. Berlin). Viele Kinder und Familien werden nicht erreicht. Der Kinderzuschlag wird von bis zu 70 Prozent nicht in Anspruch genommen und die Dunkelziffer bei „Aufstockern“ wird bei 50 Prozent vermutet (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Familienreport. Berlin, S.61).

Das Bündnis Kindergrundsicherung hat ein Modell entwickelt, das zentrale Kriterien für eine echte Kindergrundsicherung erfüllt. Grundlage einer Kindergrundsicherung ist ein neuberechnetes Existenzminimum, das die kindlichen Bedarfe berücksichtigt und auf einer verlässlichen Datenbasis fußt. Neben den sogenannten sächlichen Bedarfen für Nahrung, Kleidung oder Wohnen müssen auch die Kosten für Bildung und Teilhabe berücksichtigt werden. Für das Jahr 2020 beträgt es 637 Euro monatlich (2019: 628 Euro vgl. 12. Existenzminimumbericht der Bundesregierung für 2019 und 2020, Drucksache 19/5400). Die Kindergrundsicherung soll von einer Stelle wie der Familienkasse oder der Finanzverwaltung ausbezahlt werden, sodass Bürokratie abgebaut und Informationen für Familien einfach und direkter zugänglich sind.

Verminderung von Kinderarmut

Die Kinderarmutsquote kann mit einer Kindergrundsicherung bis auf fünf Prozent verringert werden. Zudem werden besonders von Armut betroffene Haushalte besser erreicht: Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, verdeckt arme Familien, die keine Leistung beantragt haben, profitieren besonders. So kann das kindliche Existenzminimum für alle Kinder tatsächlich gesichert werden und alle Kinder haben die Chance auf ein gutes Aufwachsen in Deutschland.

Weitere Informationen gibt es unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

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