Soziale Berufe
Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung

Investitionsprogramm für die Ganztagsbetreuung verlängert

Der Bundesrat hat den Änderungen des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagshilfegesetzes zugestimmt: Die Länder werden mehr Zeit erhalten, um die Mittel zum Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung abzurufen.

Die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen verzögert. Ein Abschluss innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 ist deshalb vielfach nicht möglich.

Mittel des Bundes

Hintergrund: Der Bund stellt den Ländern 750 Millionen Euro als sogenannte Beschleunigungsmittel für den Ganztagsinfrastrukturausbau zur Verfügung. Die. Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.

Rechtsanspruch auf Betreuung

Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

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