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Lotsin für ausländische Fachkräfte

Am 1. Februar 2020 hat die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Bonn ihre Arbeit aufgenommen. Sie dient ausländischen Fachkräften, die in Deutschland eine Beschäftigung suchen, als erste Anlaufstelle. Die Einrichtung der Servicestelle ist nach § 421 b SGB III Bestandteil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), das am 1. März 2020 in Kraft tritt und den Rahmen für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte erweitert.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Arbeitsmarkt. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden zur Deckung des Bedarfs auch qualifizierte ausländische Kräfte, nicht nur aus der Europäischen Union, sondern auch aus Drittstaaten gebraucht. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss gelten fort und werden teilweise weiter erleichtert. Das Gesetz bietet die Möglichkeit für Arbeitgeber, in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden das beschleunigte Fachkräfteverfahren anzustoßen.

Anlaufstelle und Wegbereiterin

Als Modellprojekt arbeitet die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung vorläufig befristet bis 31. Dezember 2023. Finanziert wird sie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, das zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ZSBA initiiert hat.

Die ZSBA berät Interessierte über die Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung ihrer bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit und informiert die Antragstellenden über den aktuellen Stand ihres Anerkennungsverfahrens. Beim Anerkennungsverfahren werden der berufliche Abschluss und das jeweilige Tätigkeitsfeld der Antragstellenden mit einem Referenzberuf abgeglichen. Die Anerkennung selbst erfolgt nicht durch die ZSBA, sondern durch die zuständigen Stellen (insb. Kammern) in den Ländern. Unabhängig davon müssen alle Antragstellenden vor der Einreise die Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen.

Weitere Informationen gibt es auf dem mehrsprachigen Portal der Bundesregierung unter www.make-it-in-germany.com.

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