Soziale Berufe
Einsatz von Ehrenamtlichen

Arbeitshilfe: Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht

Die 6. aktualisierte Auflage der Arbeitshilfe „Der Einsatz von Ehrenamtlichen aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht“ des Paritätischen Gesamtverbandes informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements.

Rund 27 Millionen Bürger*innen über 14 Jahren haben sich in Deutschland im Jahr 2024 freiwillig in Verbänden, Initiativen, Gruppen und öffentlichen Einrichtungen engagiert. Freiwilliges Engagement wird traditionell mit Unentgeltlichkeit gleichgesetzt. Allerdings ist in den letzten Jahren die Zahl derjenigen Möglichkeiten des freiwilligen Engagements, die als Anerkennung eine Vergütung in Geld vorsehen, deutlich angestiegen.

Neben den traditionellen Formen des monetarisierten Engagements wie z.B. Ehrenämter in öffentlichen Funktionen (z.B. Schöff*innen, Wahlhelfer*innen) oder dem Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr steigt die Bedeutung finanzieller Vergütungen an Ehrenamtliche in allen Bereichen der sozialen Arbeit. So wird freiwilliges Engagement durch die Einführung der Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG oder durch verschiedene Landes- und Bundesprogramme (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilligendienst aller Generationen) durch Gewährung finanzieller Vorteile und Vergütungen gefördert. Auch in der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe spielen Vergütungen in Form der sogenannten Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) eine große Rolle.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU, CSU und SPD) wurde der „Zukunftspakt Ehrenamt” verankert, der weitreichende Entlastungen und Förderungen für freiwilliges Engagement in Deutschland bündelt. Durch das Steueränderungsgesetz 2025 zum 1.1.2026 sind die sog. Ehrenamtspausche und die sog. Übungsleiterpausche angehoben worden. Das soll zu Bürokratieabbau und rechtlichen Verbesserungen führen.

Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, die unterschiedlichen Formen der Zahlung an Ehrenamtliche darzustellen und diese unter Berücksichtigung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Aspekte näher zu beleuchten; hierbei ist insbesondere die ehrenamtliche Tätigkeit gegenüber sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen abzugrenzen.

Link zur Arbeitshilfe: Bitte hier klicken

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