Bericht der Kommission zur Sozialstaatsreform veröffentlicht
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung steuerfinanzierter Sozialleistungen vorgelegt (beitragsfinanzierte Systeme wie Rente oder Pflege sind nicht Gegenstand dieses Reformvorschlags), deren Ziel es ist, den Sozialstaat einfacher, gerechter und digitaler zu machen.
Der Bericht stellt ein umfassendes Reformkonzept für die steuerfinanzierten Sozialleistungen mit dem dreifachen Ziel dar, spürbare Erleichterungen für Bürger*innen zu erzielen, den Verwaltungsvollzug deutlich zu vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Die Empfehlungen der Kommission sollen zudem positive Arbeitsmarkt- und Fiskaleffekte bewirken.
26 konkrete Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats
Unter maßgeblicher Mitwirkung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die Sozialstaatskommission seit September vergangenen Jahres 26 konkrete Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaats erarbeitet. Mit der Vorlage des Berichts wird ein wesentlicher Auftrag des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger:
„Die Sozialstaatsreform ist ein Befreiungsschlag für Millionen Menschen in Deutschland, die heute noch zu viel Zeit mit Formularen und Behördengängen verlieren. Wir machen den Sozialstaat einfacher, schneller und verständlicher – damit die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, ohne Umwege durch zu viel Bürokratie. Das schaffen wir durch konsequente Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ich setze mich in der Bundesregierung dafür ein, dass diese Reform schnell und ohne Abstriche umgesetzt wird.“
Die Handlungsfelder des Kommissionsberichts zielen schwerpunktmäßig auf Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Bürokratierückbau ab:
1. Sozialleistungen neu systematisieren
Die Kommission empfiehlt, Leistungen zusammenzulegen und dadurch die Komplexität des Leistungssystems zu reduzieren. Ziel ist ein einheitliches Sozialleistungssystem, in dem die steuerfinanzierten Sozialleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen. Die neue Leistung soll weitgehend gebündelt aus einer Hand heraus für Bürgerinnen und Bürger erbracht werden.
2. Recht grundlegend vereinfachen
Die Kommission spricht sich für eine deutlich einfachere Ausgestaltung der Sozialleistungen aus. So sollten Leistungen weit mehr als bisher pauschaliert und unterschiedliche Definitionen harmonisiert werden. Dadurch werden die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Leistungserbringung geschaffen. Unter anderem empfiehlt die Kommission, Einkommensbegriffe zu vereinheitlichen, einen modularen Einkommensbegriff zu entwickeln und digitaltauglich auszugestalten
3. Verwaltung konsequent digitalisieren
Die Kommission sieht in der Digitalisierung der Verwaltung einen wesentlichen Hebel zur Staatsmodernisierung, zur Beschleunigung von Antrags- und Bewilligungsverfahren und zum Rückbau von Bürokratie: Nach dem sog. „Government-as-a-Platform“-Ansatz ist eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung anzustreben, bei der die Basiskomponenten des Deutschland-Stacks Grundlage für alle digitalen Prozesse der Sozialverwaltung bilden. Als zentraler digitaler Zugang zu den Sozialleistungen soll ein einheitliches Sozialportal im Sinne eines One-Stop-Shops bereitgestellt werden. Das Once-Only-Prinzip soll Realität werden, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Antragsdaten den Behörden nur einmal zur Verfügung stellen müssen. Der Datenaustausch erfolgt über den Anschluss weiterer staatlicher Register an das sog. Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS), das zukünftig u.a. für den Datenaustausch zu Einkommensdaten genutzt werden soll. Dabei soll auch der Anwendungsbereich der steuerlichen Identifikationsnummer ausgeweitet werden. Zudem schlägt die Kommission vor, regelgebundene Bearbeitungsprozesse im Backoffice zu bündeln, weitgehend zu automatisieren und durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu unterstützen.
4. Erwerbsanreize verbessern
Die Kommission empfiehlt, in dem neuen einheitlichen Sozialleistungssystem die Anreize zu erhöhen, erwerbstätig zu sein oder den Erwerbsumfang auszuweiten. So sollen geringe Einkommen stärker auf Sozialleistungen angerechnet werden, höher Einkommen dagegen weniger stark.
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