Soziale Berufe

Bundesfreiwilligendienst

Den Zivildienst als Wehrersatzdienst gab es bis 2011. Seitdem gibt es neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligem Ökologischen Jahr (FÖJ) den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als weiteren gesetzlich geregelten Freiwilligendienst für alle, die sich verbindlich engagieren möchten.

Für Freiwillige bis 27 Jahre ist er vergleichbar mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr. Für alle Erwachsenen ab 27 Jahre bis ins Rentenalter verbindet er soziales Engagement mit persönlichem Kompetenz­gewinn und ermöglicht lebenslanges Lernen und ggf. eine berufliche (Neu-)Orientierung.

Klare Rahmenbedingungen geben Sicherheit und Verbindlichkeit. Der Bundesfreiwilligendienst ist auf 6 bis 24 Monate angelegt mit einer 40-Stunden Woche und auch bei Teilnehmer*innen ab 27 Jahren in Teilzeit (ab 20 Wochenstunden) möglich.

Infos + Einsatzstellen

Weitere Informationen sowie mögliche Einsatzstellen in Ihrem Umkreis finden Sie unter
www.bundesfreiwilligendienst.de

Ein Gewinn für sich und andere

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Gewinn für sich selbst und für andere. Ihr Engagement wird durch Ihre individuellen Fähigkeiten bestimmt. Sie können dabei viel Neues entdecken und erfahren sowie interessante Menschen kennenlernen. Der Bundesfrei­willigen­dienst wird mit Seminar- bzw. Fortbildungstagen (25 Tage pro Jahr) begleitet, in denen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen reflektieren und sich persönlich weiterqualifizieren können. Die Begleitung und die Vermittlung in Einsatzstellen werden von den Trägern des Bundesfreiwilligendienstes übernommen.

Für Freiwillige bis 27 Jahre sollte der Dienst aus der Sicht der Einsatzstellen nach Möglichkeit im September eines Jahres oder in den Folgemonaten vereinbart werden. Für Teilnehmer*innen ab 27 Jahren können auch andere Startzeiten vereinbart werden. Sie können alle fünf Jahre erneut einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Die Einsatzbereiche sind vielfältig und können gemeinwohl­orientierte Institutionen sein. Sie reichen vom Kindergarten, Jugendhaus und Jugendherberge über die Einrichtungen und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Pflegeheime und Tagespflegen für Ältere bis zur Arbeit in Kultur- und Sportvereinen.

Sicherheit und Verbindlichkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz

Der Dienst soll das Engagement für das Allgemeinwohl in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport und (neu) im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Integration fördern. Er dient dem lebenslangen Lernen (§1):

  • Klare Vereinbarung über Zeit, Umfang und Dauer des Engagements inkl. Einführung 
  • Begleitung und Beratung
  • Individuelle Qualifizierung durch Fachpersonal in den Einsatzstellen
  • Taschengeld (monatlich bis max. 423 Euro (Stand 2022)) und Erstattung von Aufwendungen
  • Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Taschengeld sollen analog zu den Jugendfreiwilligendiensten bezahlt werden
  • Versicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung (wobei die Einsatzstelle auch die Arbeitnehmeranteile zahlt): Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Betriebliche Haftpflicht
  • mind. 24 Werktage Erholungsurlaub (im Jahr)
  • Freiwilligenausweis

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